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Amtliche Fahrzeuguntersuchungen
Ingenierurbüro Kolbe - Fahrzeuguntersuchungen
Ingenierurbüro Kolbe - Fahrzeuguntersuchungen
Die Hauptuntersuchung (HU) ist die wiederkehrende technische Prüfung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern.

Den nächsten Hauptuntersuchungstermin entnehmen Sie bitte der farbigen Plakette auf Ihrem Kennzeichen, dem Fahrzeugschein oder dem Bericht der letzten HU.

Die Grundlage dieser Prüfung ist der § 29 StVZO, in welchem die regelmäßige Untersuchung der Kraftfahrzeuge gefordert wird. Dies soll dem Schutz von Gesundheit, Eigentum und der Umwelt dienen.

In der Regel müssen Pkw, Motorräder und deren Anhänger alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).

Folgende Unterlagen sind bei der HU vorzulegen:

  • Fahrzeugpapiere
  • Bericht der letzten HU (falls vorhanden)

Die HU in Kürze erklärt

Die Abgasuntersuchung (AU) dient dem Umweltschutz und der rechtzeitigen Erkennung von Fehlern im Abgassystem.

Um der Umwelt möglichst wenig zu schaden, ist bei Kraftfahrzeugen eine regelmäßige Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems kurz UMA nötig.

Die UMA an im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO.

Früher konnte diese separat durchgeführt werden. Heute ist die Vorlage einer gültigen UMA- Bescheinigung bei der Hauptuntersuchung notwendig.

Wir führen die AU bzw. UMA im Rahmen der Hauptuntersuchung durch.

Folgende Unterlagen sind bei der AU/ UMA vorzulegen:

  • Fahrzeugpapiere

Abnahme von technischen Änderungen am Fahrzeug.

Änderungen am Fahrzeug nach §19(3) StVZO können von einem GTÜ-Prüfingenieur durchgeführt werden.

Hierzu werden technische Änderungen wie z.B. die Tieferlegung eines Pkw oder die Verwendung von Sonderrädern am Fahrzeug begutachtet und bewertet.

Weitere Informationen zum Thema können sie dem GTÜ Tuningratgeber entnehmen.

Überprüfung von Kraftfahrzeugen mit zusätzlichem Gasantrieb.

An Fahrzeugen mit Gasantrieb werden wiederkehrende Untersuchungen in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt.

Nach dem Einbau der Gasanlage wird die Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Prüfung. Der weitere Zustand der Anlage wird danach in regelmäßigen Intervallen geprüft.

Die wiederkehrende Gasprüfung (GWP) ist zwar nicht Bestandteil der HU, jedoch ist eine gültige Prüfbescheinigung (nicht älter als 12 Monate) zwingend zur HU vorzulegen. Aus diesem Grund wird die GWP in der Regel im Zuge der HU mit durchgeführt.

Bei der GWP werden alle eingetragenen und verbauten Anlagen untersucht.

Zum Ablauf der Untersuchung gehören:

  • Identifikation der verbauten Komponenten und Abgleich mit den Fahrzeugpapieren
  • Zustandsprüfung der Gasanlage
  • Dichtheitsprüfung
  • Prüfungen von Befestigung und Verlegung der einzelnen Bauteile

Folgende Unterlagen sind bei der GWP vorzulegen:

  • Fahrzeugpapiere
  • Zertifikat nach ECE-R115 (sofern vorhanden)

Begutachtung für Taxi, Kraftomnibus (KOM) und Fahrzeuge zur Personenbeförderung.

§ 41 BOKraft

Fahrzeuge zur entgeltlichen Personenbeförderung unterliegen der BOKraft und müssen neben der Hauptuntersuchung zu einer jährlichen Untersuchung, bei welcher auf spezielle Ausrüstungs- und Anbaubestandteile eingegangen wird.

Bestandteile dieser Untersuchung sind unter anderem:

  • Vorschriftsmäßigkeit der Farbe und Werbeaufschrift von Taxen
  • Ordnungs- und Liniennummern von Taxen und Bussen
  • Anzahl und Vorhandensein von Feuerlöschern und Verbandskästen
  • Automatische Türen
  • Notausstiege und deren Kennzeichnung sowie Nothämmer bei KOM

§ 42 BOKraft 

Taxi, Kraftomnibus (KOM) und Fahrzeuge zur Personenbeförderung

Unterliegt ein Fahrzeug den Regeln der BOKraft, so ist vor der ersten Inbetriebnahme in einem Unternehmen eine außerordentliche Hauptuntersuchung gemäß §42 BOKraft notwendig.

Bei dieser Untersuchung werden alle Sonderkomponenten auf Funktion und Vorhandensein geprüft. Bei KOM wird zusätzlich das Prüfbuch kontrolliert.

Die Oldtimerbegutachtung zur Erlangung eines „07er“- oder H-Kennzeichens.

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, welches vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist. Er entspricht weitestgehend dem Originalzustand und befindet sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand. Hierdurch soll ein Oldtimer dem Erhalt des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Das H-Kennzeichen für Oldtimer, bietet neben Ansehen unter Kennern und Enthusiasten auch finanzielle Vorteile für deren Halter. So bringt das 07er-Kennzeichen verminderte Unterhaltskosten und das H-Kennzeichen eine Pauschalbesteuerung mit sich.

Seit dem 1. März 2016 sind GTÜ-Prüfingenieure dazu berechtigt, eine Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO durchzuführen.

Die Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO beinhaltet sowohl eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung als auch eine umfängliche Sachverständigenbegutachtung des Erhaltungs- und Pflegezustandes des Gesamtfahrzeuges.

Hierbei werden folgende Baugruppen genauer untersucht:

  • Karosserie und Aufbau
  • Rahmen und Fahrwerk
  • Motor und Antrieb
  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Räder und Reifen
  • Elektrische Anlagen und der Innenraum des Fahrzeuges

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

GTÜ Informativ zur Oldtimerzulassung.

Interessantes zum Thema Feinstaubplakette.

Feinstaub wird durch Verbrennungsprozesse von Industrie und Verkehr freigesetzt. Aufgrund der geringen Größe der Partikel, schafft es der Körper nicht diese zu filtern. Feinstaub ist besonders Gesundheitsschädlich und kann Krankheiten wie z.B. Lungenkrebs verursachen.

Ein besonders hohes Vorkommen ist in Industrie- und Ballungszentren zu verzeichnen. Um die Feinstaubbelastungen hier zu reduzieren, hat die Bundesregierung am 16.Oktober 2006 ein neues Maßnahmenpaket veröffentlicht.

Hierzu werden alle Fahrzeuge in vier Kategorien bzw. Schadstoffklassen unterteil.

Fahrzeuge der Schadstoffkategorie 1 dürfen die Umweltzonen generell nicht befahren. Hierzu gehören Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge.

Fahrzeuge der Schadstoffkategorie 2-4 dürfen die Umweltzone befahren. Hierzu müssen sie mit einer passenden Feinstaubplakette für die jeweilige Zone ausgerüstet sein. Die Feinstaubplakette muss gut sichtbar in der Windschutzscheibe angebracht werden. Vor dem Anbringen der Scheibe wird das Kennzeichen des Fahrzeuges auf der Plakette kenntlich gemacht, um eine falsche Verwendung auszuschließen.

Der Gesetzgeber versteht hier keinen Spaß und ahndet Verstöße aktuell mit einem Bußgeld in Höhe von 80€. Sollten sie also in einer Umweltzone unterwegs sein, so achten sie darauf, dass die Plakette mit der passenden Schadstoffkategorie gut sichtbar im Randbereich der Frontscheibe angebracht ist.

Tempo-100-Plakette für Anhänger, welche nach 1989 gebaut wurden.

Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5t dürfen ihre Anhänger unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen mit einer Geschwindigkeit von 100km/h fahren.

Zu den Rahmenbedingungen gehören unter anderem Baujahr, Alter der Reifen, zulässiges Gesamtgewicht, Bremse und Federung des Anhängers sowie die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges.

Je nach Erfüllung dieser Bedingungen stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, mit welcher sie sich die Tempo-100-Zulassung beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen können.

Die genauen Randbedingungen können sie dieser übersichtlichen Broschüre entnehmen.

Die Mängelkarte von der Polizei

Wenn sie eine Mängelkarte von der Polizei erhalten haben, sind sie verpflichtet Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit prüfen zu lassen.

Je nach Aufforderung führen wir die notwendigen Untersuchungen durch und erteilen Ihnen die Bestätigung über Vorschriftsmäßigkeit.

Die ausgefüllte Karte können sie anschließend bei der Polizei oder der zuständigen Ordnungsbehörde vorlegen.

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