Interessantes zum Thema Feinstaubplakette.
Feinstaub wird durch Verbrennungsprozesse von Industrie und Verkehr freigesetzt. Aufgrund der geringen Größe der Partikel, schafft es der Körper nicht diese zu filtern. Feinstaub ist besonders Gesundheitsschädlich und kann Krankheiten wie z.B. Lungenkrebs verursachen.
Ein besonders hohes Vorkommen ist in Industrie- und Ballungszentren zu verzeichnen. Um die Feinstaubbelastungen hier zu reduzieren, hat die Bundesregierung am 16.Oktober 2006 ein neues Maßnahmenpaket veröffentlicht.
Hierzu werden alle Fahrzeuge in vier Kategorien bzw. Schadstoffklassen unterteil.
Fahrzeuge der Schadstoffkategorie 1 dürfen die Umweltzonen generell nicht befahren. Hierzu gehören Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge.
Fahrzeuge der Schadstoffkategorie 2-4 dürfen die Umweltzone befahren. Hierzu müssen sie mit einer passenden Feinstaubplakette für die jeweilige Zone ausgerüstet sein. Die Feinstaubplakette muss gut sichtbar in der Windschutzscheibe angebracht werden. Vor dem Anbringen der Scheibe wird das Kennzeichen des Fahrzeuges auf der Plakette kenntlich gemacht, um eine falsche Verwendung auszuschließen.
Der Gesetzgeber versteht hier keinen Spaß und ahndet Verstöße aktuell mit einem Bußgeld in Höhe von 80€. Sollten sie also in einer Umweltzone unterwegs sein, so achten sie darauf, dass die Plakette mit der passenden Schadstoffkategorie gut sichtbar im Randbereich der Frontscheibe angebracht ist.