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Kfz-Gutachten & Service
Ingenierurbüro Kolbe - Fahrzeuguntersuchungen
Wir erstellen unabhängige und objektive
Schadensgutachten nach Unfällen.

Als Geschädigter bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht auf die freie Wahl des Gutachters, das Recht auf anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage., die freie Wahl der Reparaturwerkstatt sowie die freie Wahl des Reparaturzeitpunktes.
Ein Schadensgutachten dient der Beweissicherung und hilft Ihnen dabei, Ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen.

Damit sie als Betroffener eines Verkehrsunfalls keine finanziellen Benachteiligungen verkraften müssen, erstellen wir in unserem Ingenieurbüro als unabhängige Sachverständige professionelle, objektive und nachvollziehbare Schadengutachten für:

  • PKW
  • LKW
  • Anhähnger
  • Motorräder und Motorroller
  • Oldtimer

Wir ermitteln zeitnah alle Faktoren, die zu einer problemlosen Schadensregulierung führen. Auf diesem Wege stellen wir sicher, dass die Voraussetzungen für eine juristische Geltendmachung gegeben sind.

Unser Gutachten beinhaltet:

  • Detaillierte Reparaturkostenkalkulation
  • Fahrzeugbewertung
  • Angaben zu Wertminderung und Restwert
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Aussagekräftige Fotodokumentation

Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwerts

Ein Wertgutachten dient der Ermittlung des Fahrzeugwertes für einen Verkauf, Kauf oder die Versicherung. Der Wert des Fahrzeuges wird unter Berücksichtigung folgender Aspekte ermittelt:

Folgende Kriterien sind dabei zu berücksichtigen:

  • Alter
  • Laufleistung
  • Zustand / Pflege
  • Eingetragene Fahrzeughalter
  • Unfallfreiheit
  • Checkheft (Servicenachweis)

Der Zustand Ihres Fahrzeuges wird unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren wie Beschädigungen, Vorschäden, anstehende Reparaturen, fehlende Teile u.v.m., ermittelt. Je nach Auftragsstellung können hier Zeitwert, Wiederbeschaffungswert oder Minderwert bestimmt werden.

Beratung und Planung für Firmen mit mehreren Fahrzeugen

Wir bieten Ihnen eine Vor- Ort- Betreuung und helfen Ihnen bei der Terminierung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen.

Auch im Schadensfall oder bei Leasingrücknahmen stehen wir Ihnen als Sachverständige zur Seite und helfen Ihnen die Kosten auf ein Minimum zu reduzieren.

Haben Sie Ihren alten GTÜ-Untersuchungsbericht verlegt?
Wir besorgen Ihnen eine Zweitschrift.

Gemäß §29(10) StVZO muss der Halter eines Fahrzeuges den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) aufheben. Ebenso sind Prüfprotokolle bis zur nächsten Sicherheitsprüfung bei schweren Fahrzeugen aufzuheben.

Ist der Halter nicht im Besitz des letzten Berichts oder Protokolls, ist er verpflichtet auf eigene Kosten eine Zweitschrift von der prüfenden Stelle zu besorgen oder andernfalls eine erneute HU durchzuführen.

Der Untersuchungsbericht wird häufig zur Wieder- oder Neuanmeldung von Fahrzeugen benötigt.

Wir bieten Ihnen als Service die Möglichkeit, Ihren aktuellen Untersuchungsbericht eines GTÜ-Partners als Mehrfertigung bzw. Zweitschrift auszustellen.

Folgende Unterlagen sind zur Erstellung einer Zweitschrift vorzulegen:

  • Fahrzeugpapiere (falls vorhanden)
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
  • Erstzulassungsdatum
  • Herstellerschlüssel
  • Typschlüssel

Hier finden sie informative GTÜ-Ratgeber zu verschiedenen Themen.
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zu Amtlichen Fahrzeugprüfungen.